Zusammenkünfte in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung sind zulässig, wenn die Einhaltung von Hygieneregeln und die Erhebung von Kontaktdaten der Teilnehmenden gewährleistet werden.
Für unsere Gottesdienste bedeutet das:
• Menschen mit coronatypischen Krankheitssymptomen können nicht teilnehmen. • Nur markierte Sitzplätze dürfen genutzt werden, damit der Abstand von mindestens 2 Metern zu Angehörigen anderer Hausstände eingehalten werden kann. • Ein mitgebrachter Mund-Nasen-Schutz muss vor, während und nach dem Gottesdienst getragen werden. Dies gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. • Kindergottesdienst findet nicht statt. • Der Eltern-Kind-Raum im Kirchengebäude kann nur von den Mitgliedern zweier Hausstände gleichzeitig genutzt werden. • Solo- und Gemeindegesang sowie Musik mit Blasinstrumenten sind nicht möglich. • Die Dauer der Gottesdienste ist auf 45 Minuten begrenzt. • Um Infektionsketten nachweisen zu können, werden die Namen und Kontaktdaten aller Teilnehmenden erfasst und vier Wochen lang aufbewahrt.
Treffen in Gruppen und Kreisen sind im Moment nicht möglich.